Verbesserungen der Haftpflicht-Versicherungsbedingungen für KEG-Mitglieder
07.Februar 2011 - 17:26:21 Uhr
Mit Wirkung vom 01. Januar 2011 ist ein neuer Vertrag mit unserer Haftpflichtversicherung wirksam geworden, der etliche Verbesserungen bringt:
Verbesserungenbei den Deckungssummen
Privathaftpflicht- Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden 10 Mio €
- Deckungssumme für Schulschlüsselversicherung 30.000 € ohne Selbstbeteiligung
Deckungssummen für Personen- und Sachschäden 10 Mio €, für Vermögensschäden 60.000 €, Dienststellenleiter und ständiger Stellvertreter 500.000 €
Weitere Neuerungen und Verbesserungen:
- Gesetzliche Haftpflicht bei ehrenamtlichen Tätigkeiten
- Deliktunfähige Kindersind im Rahmen der Privathaftpflicht versichert (im Einzelfall bis 5.000 € bei Sachschäden, 10 Mio € bei Personenschäden)
- Gesetzliche Haftpflicht aus Fehlern bei der Anweisung von Geld oder Prüfung von Rechnungen bis 1.000 €
- Mitversicherung der gewerblich oder privat genutzten Photovoltaik- oder Solaranlagen auf den im Rahmen des Vertrages versicherten Immobilien
- Haftpflicht bei Schäden durch eigene oder fremde Surfbretter
- Schlüsselschäden auch bei fremden privaten und ehrenamtlichen Schlüsseln
- Gesetzliche Haftpflicht als Bauherr oder Unternehmer bis zu einer Bausumme von 200.000 €
- Gewässerschadenhaftpflicht für Heizöltanks, die zum EFH bzw. zur Wohnung gehören (bis 10.000 Liter)
Ihre Schadensmeldung richten Sie bitte wie bisher an Ihre zuständige Landesgeschäftsstelle, in Bayern bitte an die zuständige Bezirksgeschäftsstelle. Am Ablauf der Schadensregulierung hat sich für Sie nichts geändert.
